Wartung & Sicherheit
Die Sicherheit von Bandförderern
Wachsamkeit und Schutz an den Einrichtungen der Förderbänder
Generell muss vor der Inbetriebnahme oder dem Zugang zu den Förderanlagen sowie bei Überprüfungen, Reparaturen oder Nachrüstungen sichergestellt werden, dass alle Schutzgitter und Sicherheitsvorrichtungen vorhanden und verriegelt sind.
Das Personal, das in den Arbeitsbereich eingreift oder sich dort aufhält, muss entsprechend ausgerüstet und für die Tätigkeiten und Gefahren, die mit den Arbeiten an den betreffenden Maschinen verbunden sind, ausgebildet sein.
Arbeiten in den Gefahrenbereichen von Förderbändern sollten immer von mindestens zwei Personen durchgeführt werden.
Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass sich keine Steine, Gegenstände oder Lasten in instabilem Gleichgewicht auf dem Förderband, an den Kanten der Bänder oder in den Rutschen befinden.
Arbeiten und Eingriffe in Höhen über 2 m müssen von Laufstegen mit Geländern aus durchgeführt werden.
Wenn kein Laufsteg vorhanden ist, muss ein Auffanggurt und/oder eine Arbeitsbühne verwendet werden, die den geltenden Normen entsprechen.
Das Schmieren und/oder Prüfen von Organen, die sich in gefährlichen Bereichen befinden, darf unter keinen Umständen während des Betriebs des Beförderers durchgeführt werden. Alle Vorsichtsmaßnahmen für den Eingriff müssen getroffen worden sein.
Bei Stillstand des Förderers ist es zwingend erforderlich, dass das Steuerungssystem so konzipiert und gebaut ist, dass alle vorgeschalteten Elemente sofort anhalten und die Zufuhr zum Förderer stoppen.
Es muss auch unbedingt sichergestellt werden, dass jedem Einschalten ein akustisches Warnsignal vorausgeht (siehe Arbeitsgesetzbuch Art.233-84 Anhang 1).
Wartung und Störungen von Förderbändern: Interventionsverfahren
Bei Arbeiten in Gefahrenbereichen den Arbeitsbereich sperren und dafür sorgen, dass die vor- und nachgeschalteten Förderbänder, die eine Gefahr darstellen und/oder zum Herabfallen von Gegenständen führen können, sicher ange halten werden (siehe interne Interventions- und Sperrzeitverfahren des Anwenderunternehmens). Nach der Sperrung, falls erforderlich, die Schutzvorrichtungen entfernen und die Eingriffe durchführen. Nach Beendigung des Eingriffs sind die Schutzvorrichtungen wieder anzubringen und das Pfand aufzuheben.
Förderbänder und Transportbänder: Umgang mit Brandrisiken
Vermeiden Sie jede Annäherung an Flammen oder Lichtbögen. Vermeiden Sie generell Wärmequellen in der Nähe von brennbaren Elementen (Gummi, Reifen usw.).